Tappen Sie als Kita-Leitung in diese 5 gefährlichen Haftungsfallen… ohne es zu ahnen?

Als Kita-Leitung bewegen Sie sich juristisch immer auf dünnem Eis.

  • „Warum haben Sie nicht … ?“ … oder …
  • „Sie hätten doch … !“ … heißt es dann sofort.

Besonders gefährlich:

Viele dieser Fallen lauern ausgerechnet dort, wo Sie sie niemals vermuten würden!

Auf dieser Seite habe ich Ihnen die schlimmsten Haftungsfallen zusammengestellt.

➜ Sie sollten alle(!) noch heute prüfen– bevor bei Ihrem Träger der Brief vom Eltern-Anwalt auf dem Tisch liegt und Sie sich als Leitung dafür verantworten müssen …

Die 5 größten Haftungsfallen für Sie als Kita-Leitung

Haftungsfalle 1: Warum Sie niemals U3-Kinder an Außenspielgeräte lassen sollten

Die meisten dieser Geräte sind für Kinder ab 3 Jahren konstruiert und zugelassen. Um bei der Aufsichtspflicht ganz sicherzugehen, dürfen Sie die Kleinen entweder gar nicht oder nur mit einer 1:1-Betreuung an diese Spielgeräte lassen. Mit welchem Kniff Sie hier ohne viel Aufwand Abhilfe schaffen, lesen Sie weiter unten auf dieser Seite.

Übrigens: Sie verletzen Ihre Aufsichtspflicht bereits dann, wenn Sie Ihre Kleinen unter den Spielgeräten (z. B. im Sand) spielen lassen. Hier erfahren Sie, wie Sie Fallen auf dem Außengelände für U3-Kinder ein für alle Mal entschärfen.

Haftungsfalle 2: Gefährliches Spielzeug für Kita-Kinder

Haben Sie von Eltern auch schon einmal Spielzeug-Sachspenden bekommen? Grundsätzlich ist es natürlich schön, wenn sich Eltern auf diese Weise in Ihre Kita einbringen. Doch Vorsicht:

Oftmals können Sie die Herkunft des Spielzeugs nicht genau nachvollziehen:

  • Was wäre, wenn ein Spielzeug-Laster aus Plastik gesundheitsschädliche Weichmacher enthält?
  • Oder wenn das Stofftier ein regelrechter Magnet für Bakterien und andere Erreger ist?
  • Oder sogar schon von vornherein damit belastet ist, weil ein fremdes Kind vorher damit gespielt hat?
  • Oder die Augen nicht richtig festgenäht sind und ein U3-Kind sie abknibbelt und verschluckt?


Auch diese Haftungsfalle können Sie ganz einfach entschärfen – oft sogar schon mit einem Blick. Doch Sie können diese Gefahr auch noch auf eine andere Art bannen – und Ihrer Kita ganz nebenbei dabei sogar noch etwas Gutes tun. Wie das genau geht, erfahren Sie hier.

Haftungsfalle 3: Welche Fragen Sie in einem Bewerbungsgespräch niemals stellen sollten

Schon 3 falsche Wörter können ausreichen, damit eine abgelehnte Bewerberin bei Ihrem Träger wegen Diskriminierung Schadenersatz einklagen kann. Dazu zählt etwa der Satz „Sind Sie schwanger?“.

Doch es kommt noch dicker. Denn viele Fragen klingen so unverfänglich, dass man vermuten würde, dass sie in einem Vorstellungsgespräch erlaubt sind. Etwa die Frage: „Wie hoch war Ihr bisheriges Gehalt?“

Klicken Sie hier für weitere gefährliche Fragen in Bewerbungsgesprächen … und mit welchen Alternativen Sie auf der sicheren Seite sind.

Haftungsfalle 4: Warum Sie kranke Kinder niemals(!) in die Kita lassen sollten

Waren Sie auch schon einmal drauf und dran, sich in einem solchen Fall „erweichen“ zu lassen? Zum Beispiel dann, wenn die Mutter alleinerziehend ist und niemanden sonst hat, der sich um ihr krankes Kind kümmern kann?

Achtung! Selbst wenn ein Kind nur erhöhte Temperatur hat, sollten Sie sich konsequent weigern, diesen Schützling in der Kita zu betreuen. Sie verstoßen sonst gegen das Infektionsschutzgesetz!

Jetzt mehr erfahren!

Haftungsfalle 5: Ausflüge und Sicherheit

Sicher machen Sie mit den Kindern Ihrer Einrichtung hin und wieder einen Ausflug zu einem besonders schönen Spielplatz. Voller Tatendrang nehmen die Kinder die neuen, unbekannten Spielgeräte in Beschlag.

Ihre eigenen Spielgeräte nehmen Sie sicherlich öfter unter die Lupe. Doch wer haftet, wenn auf fremden Spielplätzen etwas passiert? Etwa, weil die Spielgeräte in einem schlechten Zustand sind?

Klicken Sie hier und Sie sind zukünftig rundum abgesichert!

Diese 5 Haftungsfallen beweisen Ihnen eines:

Sie können als Kita-Leitung weit schneller, als Sie glauben, schlimme Fehler machen. Bisher standen Sie bei Anschuldigungen allein da. Zum Beispiel, wenn Eltern Ihnen mit dem Anwalt gedroht haben, weil Sie angeblich Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Aber ab jetzt ist Schluss damit!

Denn Sie können jetzt sofort eine Sonderausgabe meines Spezial-Ratgebers „Recht & Sicherheit in der Kita“ bekommen. Er heißt …

„Die 5 größten Haftungsfallen

für Sie als Kita-Leitung“

Dann zeige ich Ihnen im Detail, wie Sie in brenzligen Situationen richtig reagieren. Etwa in den 5 Fällen, die Sie oben kennengelernt haben.

Mit diesem Report decken Sie Gefahrenstellen wie die von oben konsequent auf. Und zwar sowohl im Kita-Gebäude selbst als auch auf dem Außengelände oder bei Ausflügen.

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Mit „Recht & Sicherheit in der Kita“ erhalten Sie Sicherheit in allen Rechtsfragen, die Ihnen in Ihrem Alltag als Kita-Leitung begegnen können. Es geht also nicht nur um die Themen Aufsichtspflicht und Haftung, sondern auch um Tipps, Muster, Checklisten und konkrete Handlungsanweisungen aus den ebenso wichtigen Bereichen Arbeitsrecht, Sicherheit, Gesundheit, Hygiene und Zusammenarbeit bzw. Umgang mit den Eltern.

Jeder Beitrag ist knapp, aber präzise geschrieben. Schritt-für-Schritt-Anleitungen führen Sie direkt zum Erfolg. Mit Checklisten haken Sie alles ab, damit Sie nichts Wichtiges vergessen. Fertige Musterbriefe und Formulare erleichtern Ihnen die Arbeit zusätzlich.

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