Kein Kita-Platz? Eltern können Verdienstausfall einklagen
Kita-Plätze sind nach wie vor Mangelware – gerade in Ballungsgebieten. Daran hat sich trotz des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten 1. Lebensjahr des Kindes nicht viel geändert. Und die Kommunen konnten bisher darauf hoffen, dass die Eltern diese Situation einfach hinnehmen und sich nach alternativen Betreuungsmöglichkeiten umsehen.
Der Bundesgerichtshof hat sich jetzt klar auf Seiten von Eltern und Kindern gestellt. Die Richter stellten klar, dass Eltern gegen die Kommune einen Anspruch auf Erstattung ihres Verdienstausfalls haben, wenn sie sich rechtzeitig um einen Kita-Platz gekümmert, aber keinen bekommen haben und deshalb nicht wie geplant ihre Arbeit wieder aufnehmen können (BGH, Urteil vom 20.10.2016, Az. III ZR 278/15).
Das kann für die Kommunen jetzt richtig teuer werden. Bisher mussten sie schlimmstenfalls die Kosten für eine private Betreuung übernehmen. Diese waren meist überschaubar. Jetzt geht es um Verdienstausfall der Eltern. Da kommen schnelle erhebliche Summen zusammen. Vielleicht ein Grund, sich endlich um den Ausbau der Kita-Plätze zu kümmern.